Hausbau ab 2027: Was das GModG für Ihr neues Zuhause bedeutet
Ein eigenes Zuhause zu planen, soll Vorfreude machen – nicht an Gesetzesabkürzungen scheitern. Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ändern sich die energetischen Regeln schrittweise. Erste Änderungen gelten bereits seit 2026, weitere folgen ab 2027.
Das GEG bleibt nicht einfach ersatzlos
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde zum Gebäudemodernisierungsgesetz umbenannt und geändert. Viele Regelungen gelten weiter; andere treten stufenweise in Kraft. Wichtig ist deshalb, zwischen den bereits geltenden Vorgaben und den Neuerungen ab 2027 zu unterscheiden.
Treibhausgasbilanz: schrittweise Einführung
Bei der Lebenszyklusbetrachtung werden nicht nur die Emissionen im Betrieb, sondern auch die Auswirkungen von Herstellung und Austausch von Bauteilen sowie Rückbau und Entsorgung einbezogen. Die Pflicht zur Ermittlung dieser Emissionen wird stufenweise eingeführt: ab 2028 für Neubauten mit mehr als 1.000 Quadratmetern und ab 2030 für alle Neubauten.
Wärmeschutz und sommerlicher Komfort
Energetische Anforderungen an Neubauten bleiben bestehen; zugleich werden Berechnungsgrundlagen aktualisiert. Was das für Dämmung und Energiekonzept eines konkreten Hauses bedeutet, lässt sich deshalb nicht pauschal beantworten.
Auch der sommerliche Wärmeschutz gehört zur Planung. Grundriss, Fensterflächen und Sonnenschutz sollten früh mitgedacht werden, damit das Zuhause auch an warmen Tagen angenehm bleibt.
- 1. Januar 2027: Weitere Regelungen, darunter neue Berechnungsgrundlagen und Vorgaben zur Solarplanung, treten in Kraft.
- 1. Januar 2028: Nullemissionsanforderungen für neue öffentliche Nichtwohngebäude; Beginn der Lebenszyklusbilanzierung für bestimmte größere Neubauten.
- 1. Januar 2030: Nullemissionsstandard für Neubauten und Solarpflicht für neue Wohngebäude.
Was bedeutet das für Ihre Bauplanung?
Betrachten Sie Energiekonzept, Haus, Grundstück und Budget von Anfang an gemeinsam. Klären Sie früh, welche Heizlösung infrage kommt, welche Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz gelten und ob Landesregeln zur Solarpflicht zu beachten sind. Welche Vorschriften für Ihr Bauvorhaben gelten, hängt auch vom konkreten Planungs- und Genehmigungsstand ab.
Das GModG verändert die Rahmenbedingungen, aber der Hausbau bleibt planbar. Eine frühzeitige Abstimmung des Gesamtkonzepts hilft, die passenden Lösungen für Ihr Vorhaben zu finden. Dafür stehen Ihnen die Spezialisten bei Town & Country Haus jederzeit zur Verfügung.




